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AGB

Geschäftsbedingungen für Vermietung und Online-Shop

Mit Bestellung von Ware oder Dienstleistung gelten die folgenden Informationen und Bedingungen als
gelesen und angenommen.

Auf KUNZMEDIA haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Miet-Artikel:
    Wenn Sie Mietartikel im Warenkorb haben, gilt das Absenden als für beide Seiten unverbindliche Anfrage. Sie erhalten danach eine Offerte. Ein allfälliger Vertrag zwischen KUNZMEDIA:CH und dem Kunden kommt erst durch die unterschriebene Auftragsbestätigung mit Mietvertrag zustande.
  • Kauf-Artikel:
    Wenn Sie Kauf-Artikel im Warenkorb haben, können Sie wie oben beschrieben entweder zuerst eine Offerte von uns verlangen oder den Artikel verbindlich kaufen (entsprechende Zahlungsart wählen).
    Stammkunden, Behörden, Institutionen, Schulen etc. erhalten die Lieferung nach vorgängiger Vereinbarung auf Rechnung. Private können via Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlen (Vorauskasse).

Versand Mietartikel: 

  • KUNZMEDIA versendet keine Mietartikel. Die Mietartikel sind jeweils im Lager abzuholen.

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln das Verhältnis zwischen kunzmedia.ch, Langenhagweg 5a, 4153 Reinach BL, (nachfolgend Vertragspartnerin genannt) und dem Kunden. Diese AGB sind Vertragsbestandteil zwischen der Vertragspartnerin und dem Kunden.


Soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gelten die nachfolgenden AGB für die Lieferung, Installation und/oder Montage, die Inbetriebsetzung, die Miete sowie für alle übrigen Dienstleistungen der Vertragspartnerin.

Die Vertragspartnerin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version dieser AGB ist massgebend.

Das Angebot richtet sich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz.

2. Angebot, Preise und Vertragsabschluss

Produkte und Preise im Onlineshop, in Flyern oder in Werbung/Newslettern usw. gelten als Angebot. Abbildungen von Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Hauptsächlichen Ausrichtung der Vertragspartnerin sind Kunden, Partner und Firmen B2B) Bei Waren, die zum Kauf angeboten werden, kann entweder zuerst eine Offerte verlangt werden (siehe Mietartikel) oder der Artikel kann direkt gekauft werden. Erst durch die Bestellung im Onlineshop oder die Annahme unserer Offerte wird eine verbindliche Bestellung abgegeben. Der Kaufvertrag kommt erst
mit der Zusendung der separaten Auftragsbestätigung zustande.


Bei Mietartikeln wird im Onlineshop lediglich eine unverbindliche Anfrage ausgelöst. Sie erhalten danach eine Offerte. Die Offerte ist unverbindlich, die Verfügbarkeit/Lieferfrist der Artikel kann sich jederzeit ändern. Ein Vertrag kommt erst durch die unterschriebene Auftragsbestätigung mit Mietvertrag zustande.

Preisänderungen, technische Änderungen oder Irrtümer bleiben vorbehalten.

3. Bezahlung

Stammkunden, Behörden, Institutionen, Schulen etc. erhalten die Lieferung nach vorgängiger Vereinbarung auf Rechnung. Private, Vereine und Neukunden können via Banküberweisung oder anderen Zahlungsmitteln bezahlen (Vorauskasse).


Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig. Die Vertragspartnerin erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebs Entschädigung von CHF 10.00 und für die 3. Mahnung eine Umtriebs
Entschädigung von CHF 25.00 Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden.

4. Verfügbarkeit und Lieferzeit

Die Verfügbarkeit und die Lieferzeit richten sich nach den Angaben in der Offerte oder im Onlineshop. Die Angaben zu den Lieferfristen und zur Verfügbarkeit sind unverbindliche Richtwerte und können sich jederzeit ändern.

5. Abholung und Gefahrenübergang bei Versand

KUNZMEDIA versendet keine Mietartikel.
Die Mietartikel sind jeweils im Lager abzuholen.
In unserem Lager sind keine Testläufe oder weitere Instruktionen möglich.

Bei Versand an KUNZMEDIA geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder diese mit der Annahme im Verzug ist.  Bei Abholung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Wenn der Kunde nach Ablauf einer angesetzten Nachfrist die Annahme der bestellten Ware verweigert oder erklärt, die Bestellung nicht annehmen zu wollen, kann die Vertragspartnerin die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Vertragspartnerin ist berechtigt, vom Kunden entweder pauschal 30% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens zu fordern.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Forderungen im
Zusammenhang mit dem Kauf im Eigentum der Vertragspartnerin. Der Kunde hat die Ware bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wiederverkaufs fähigen Zustand zu bewahren. Der Kunde ermächtigt die Vertragspartnerin, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister auf Kosten des Kunden vorzunehmen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Mietsache ist nicht versichert. Versicherung ist Sache des Mieters.

8. Mängelrüge

Die gelieferten Produkte hat der Kunde sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu überprüfen. Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden (Inhalt oder Verpackung) geliefert, so muss der Kunde diese sofort reklamieren und die Annahme verweigern.

Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel zum Zeitpunkt der Auslieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und wenn sie unverzüglich und schriftlich nach deren Feststellung der Vertragspartnerin mitgeteilt wurden.


Bei begründeter Mängelrüge hat der Kunde das Recht, unter Ansetzung einer angemessenen Frist die Nachbesserung zu verlangen. Soweit eine Nachbesserung innert angemessener Frist nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise Ersatzlieferung verlangen oder das Minderungsrecht geltend machen.
Weitere Mängelrechte sowie Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Geringfügige und vertretbare Abweichungen bei der Gestaltung, Form und Farbe stellen keinen Mangel dar und lösen keine Gewährleistung aus.

Vorbehalten sind zudem auch Irrtümer und aufgrund technischer Gegebenheiten entstandene falsche Angaben wie Preis, Beschreibung, Video, Verfügbarkeit und Abbildung.

9. Gewährleistung (sogenannte «Garantie»

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt mindestens zwei Jahre. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Garantie-Bestimmungen der Hersteller. Bei Garantiefällen gilt normalerweise daher eine Bring-/Carry-in Garantie. Die Gewährleistungsdauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantie Leistungen weiter.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Software, Akkus, Batterien, Adapter sowie Verbrauchsmaterial (z.B. Beamer-Lampen). Keine Gewährleistung besteht im Übrigen namentlich in folgenden Fällen:

  • Fehlmanipulationen, Beschädigungen
  • Falsche Einrichtung, keine fachmännische Installation
  • Andere Anwendung als für Produkt vorgesehen
  • Jegliche Schäden durch Feuchtigkeit
  • Verschmutzungen, Einwirkungen durch Wärme, Kälte, Flüssigkeiten usw.
  • Punkte gemäss Auftrag nicht eingehalten
  • Alle weiteren Punkte gemäss den Hersteller-Garantie Leistung

10. Rückgabe und Umtausch

Es besteht kein Recht auf Rückgabe oder auf Umtausch. Defekte Artikel können nur nach vorgängiger Vereinbarung und Zustimmung der Vertragspartnerin zur Reparatur oder zum Umtausch zurückgesandt werden. Es erfolgt keine Kaufpreisrückerstattung. Der Ausgleich des Warenguthabens erfolgt durch eine Gutschrift.

Die Vertragspartnerin muss weder die Ablehnung noch das Akzeptieren eines Umtausches begründen. Das Vorgehen gründet auf Kulanz der Vertragspartnerin und begründet keinen Rechtsanspruch. Falls ein Umtausch akzeptiert wird, hat der Kunde die Kosten des Umtausches (z.B. Liefer- und Installationskosten) zu tragen. Der Umtausch ist nur möglich, wenn die Ware sowie die Originalverpackung unbeschädigt, die Verpackung ungeöffnet und die Ware unbenutzt ist. Zudem muss die Auftragsbestätigung und eine detaillierte Fehler-/Mängelbeschreibung vorgelegt werden.

11. Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Vertragspartnerin als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Vertragspartnerin ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für indirekte Schäden und Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. Insbesondere bei Garantiefällen kann der Kunde keine Schadenersatzansprüche für Folgeschäden geltend machen.


Die Vertragspartnerin lehnt im Übrigen die Haftung in folgenden Fällen ab:

  • Bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers, Vornahme von Änderungen/Reparaturen, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
  • Bei Mängeln durch unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung, Einstellung, Lagerung und Handhabung der Geräte durch den Kunden selbst oder durch Dritte sowie bei Mängeln, die auf das Öffnen von Geräten zurückzuführen sind.
  • Bei höherer Gewalt (insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw.) und behördlichen Anordnungen insbesondere bei Epidemien/Pandemien, bei Witterungsverhältnissen, bei Gefährdung der Gesundheit, bei Staatstrauer, bei Streik oder bei Krieg).

12. Datenschutz

Personendaten werden unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz bearbeitet.

Die Vertragspartnerin übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden aus einer missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen.

13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Der Erfüllungsort und ausschliessliche Gerichtsstand ist Reinach BL in der Schweiz. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.


Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand AGB Januar 2023

Geschäftsbedingungen für Audiovisuelle Werke: Foto, Film, Livestreams und Animation.

1. Einleitend:

1.1 KUNZMEDIA ist eine Einzelunternehmung nach schweizerischem Recht. Sie hat den Zweck audiovisuelle Werke (Foto, Film, Livestreams, Animation) zu produzieren.

1.2 KUNZMEDIA sichert dem Auftraggeber zu, dass mit sämtlichen Informationen, die zur Erstellung einer Offerte oder zur Abwicklung eines Auftrages benötigt werden, vertraulich umgegangen wird. Vom Auftraggeber wird ebenfalls ein angemessener Umgang mit sämtlichen Informationen aus stattfindendem Geschäftsverkehr, insbesondere aus Offerten erwartet. Die Weiterverwendung des von KUNZMEDIA offerierten Leistungsumfangs (Grobkonzept, Umsetzungsideen o.ä.) zum Einholen von Konkurrenzofferten ist untersagt.

1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der KUNZMEDIA sind unter www.kunzmedia.ch abrufbar.

2. Anwendungsbereich:

2.1 Die vorliegenden AGB finden auf sämtliche Aufträge an KUNZMEDIA Anwendung. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von KUNZMEDIA schriftlich bestätigt werden. Stillschweigen von KUNZMEDIA gegenüber etwaigen AGB des Auftraggebers gilt in keinem Fall als Zustimmung.

2.2 Gültigkeitshierarchie: In erster Linie gelten die Bestimmungen in der Auftragsbestätigung von KUNZMEDIA, in zweiter Linie die AGB von KUNZMEDIA und in dritter Linie die Offerte von KUNZMEDIA.

3. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages:

3.1 Die vertragliche Bindung mit KUNZMEDIA kommt dann zustande, wenn KUNZMEDIA die vom Auftraggeber rechts-verbindlich unterzeichnete Auftragsbestätigung vorliegt. In dieser Auftragsbestätigung sind mindestens Leistungsumfang, Vergütung und alle wesentlichen Fristen festgehalten.

3.2 Sollen während der Produktion Anpassungen im vereinbarten Leistungsumfang vorgenommen werden, sind diese mittels einer Zusatzvereinbarung zu regeln.

3.3 Zwischenabnahmen: Die Anzahl und der Zeitpunkt der Zwischenabnahmen werden fin der Auftragsbestätigung definiert. Bei diesen Zwischenabnahmen ist mindestens ein handlungsberechtigter Vertreter des Auftraggebers zugegen. Die Abnahmen der Zwischenergebnisse sind schriftlich zu bestätigen und verbindlich. KUNZMEDIA verpflichtet sich Überarbeitungswünsche des Auftraggebers umzusetzen, sofern diese sich innerhalb der in der Auftragsbestätigung definierten Rahmenbedingungen bewegen. Laufen die Änderungswünsche des Auftraggebers den ästhetischen und ethischen Vorstellungen vom KUNZMEDIA aber in beträchtlichem Masse zuwider, kann KUNZMEDIA die Produktion abbrechen. Der Auftraggeber hat KUNZMEDIA in diesem Falle für die bereits geleisteten Arbeiten und darüberhinausgehende, nachgewiesene Kosten zu entschädigen.

3.4 Endabnahme: Mindestens ein handlungsberechtigter Vertreter des Auftraggebers überprüft die von KUNZMEDIA produzierten Werke bei der Abgabe. Erfolgt innert 8 Tagen keine begründete, schriftliche Reklamation, gilt das Werk als angenommen und der Auftrag somit als erfüllt. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber kann die Annahme des Werkes nur verweigern, wenn dieses erhebliche qualitative Mängel aufweist oder die in der Auftragsbestätigung aufgeführten, wesentlichen Bedingungen nicht eingehalten wurden und nachdem KUNZMEDIA eine 10-tägige Frist zur Nachbesserung ungenutzt verstreichen liess.

4. Verzögerungen:

4.1 Erleidet die Produktion eine Verzögerung, dessen Ursache nicht im Verantwortungsbereich von KUNZMEDIA liegt, so gilt die Lieferfrist als um die Dauer der hindernden Umstände verlängert. Ist der Auftraggeber für die Verzögerung verantwortlich, haftet er gegenüber KUNZMEDIA für dadurch entstandene Kosten (Materialmiete, Modelhonorar, etc.).

4.2 Das Nichteinhalten des Liefertermins berechtigt den Auftraggeber nur dann zu einer Reduktion der Entschädigung von KUNZMEDIA, wenn grobes Verschulden von Seiten von KUNZMEDIA vorliegt.

5. Produktionsabbruch Foto, Film oder Livestream:

5.1 Bei Produktionsabbruch für Foto und Filmaufnahmen durch den Auftraggeber haftet dieser gegenüber KUNZMEDIA für mindestens 80% des gesamten Auftragsvolumens oder die bereits geleisteten Arbeiten und darüberhinausgehende, nachgewiesene Kosten. Bereits angefallene Kosten werden in jedem Fall voll verrechnet.

5.2 Bei Produktionsabbruch für Foto und Filmaufnahmen in Folge höherer Gewalt (Todesfall eines Hauptbeteiligten o.ä.) und daraus folgenden Sachzwängen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat KUNZMEDIA in diesem Falle für die bereits geleisteten Arbeiten und darüberhinausgehende, nachgewiesene Kosten zu entschädigen.

5.3 Die Annullationskosten betragen für Foto und Filmaufnahmen bis 10 Tage vor Beginn 20% der Auftragssumme, bis 5 Tage vor Beginn 50% der Auftragssumme, bis 3 Tage vor Beginn 80% der Auftragssumme, danach 100% der Auftragssumme. Bereits angefallene Kosten werden in jedem Fall voll verrechnet.

5.4 Bei Produktionsabbruch für Livestreamprojekte durch den Auftraggeber haftet dieser gegenüber KUNZMEDIA für mindestens 100% des gesamten Auftragsvolumens oder die bereits geleisteten Arbeiten und darüberhinausgehende, nachgewiesene Kosten.

5.5 Bei Produktionsabbruch für Livestreamprojekte in Folge höherer Gewalt (Todesfall eines Hauptbeteiligten o.ä.) und daraus folgenden Sachzwängen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat KUNZMEDIA in diesem Falle für die bereits geleisteten Arbeiten und darüberhinausgehende, nachgewiesene Kosten zu entschädigen.

 5.6 Die Annullationskosten betragen für Livestreamprojekte bis 20 Tage vor Eventbeginn 30% der Auftragssumme, bis 10 Tage vor Eventbeginn 50% der Auftragssumme, bis 3 Tage vor Eventbeginn 80% der Auftragssumme, danach 100% der Auftragssumme. Bereits angefallene Kosten werden in jedem Fall voll verrechnet.

6. Mehraufwand:

6.1 Ist absehbar, dass die vereinbarte Leistung von KUNZMEDIA nicht innerhalb des Budgets erbracht werden kann, informiert KUNZMEDIA den Auftraggeber umgehend. Kommt keine Zusatzvereinbarung zustande, schuldet der Auftraggeber KUNZMEDIA die Endgeltung für die bereits geleisteten Arbeiten und darüberhinausgehende, nachgewiesene Kosten. Der Auftraggeber hat das Nutzungsrecht am abgegoltenen Arbeitsresultat.

7. Geistiges Eigentum:

7.1 Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich die Immaterialgüterrechte von KUNZMEDIA. Sämtliche Urheberrechte an Leistungen, welche KUNZMEDIA im Rahmen der Leistungserfüllung erbringt, bleiben KUNZMEDIA vorbehalten. Dies gilt insbesondere für visuelle und audiovisuelle Werke, Texte, Konzepte, Gestaltungsvorschläge, grafische Arbeiten, Wort- und Bildmarken.

7.2 Die von KUNZMEDIA erschaffenen Werke werden dem Auftraggeber, unter der Bedingung der vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Auftragsbestätigung, zur Nutzung überlassen. Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht anders vereinbart, das Recht auf einmalige inhaltliche, zeitliche oder geografische Nutzung des Werkes. Erstverwendungsrecht (Foto), ausschliessliches Nutzungsrecht (Foto), Zweit- oder Mehrfachverwertung durch den Auftraggeber oder Dritte sind ausdrücklich zu vereinbaren und separat zu entschädigen. Die Werke dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KUNZMEDIA nicht verändert werden.

7.3 Vom Auftraggeber gestellte Elemente (Logos, Produktenamen, Musik, Jingles o.ä.) werden von KUNZMEDIA nicht auf deren Urheberrecht überprüft. Etwaige Urheberrechtsverletzungen gehen in einem solchen Falle zu Lasten des Auftraggebers.

7.4 Ist der territoriale Umfang der Rechtsübertragung in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich auf zusätzliche Länder ausgedehnt worden, werden die Nutzungsrechte nur für das Land übertragen, in welchem der Auftraggeber sein Domizil hat.

7.5 Mangels abweichender Regelung in der Auftragsbestätigung erfolgt die Übertragung der Nutzungsrechte für ein Jahr.

7.6 Der Auftraggeber hat die Urheberpersönlichkeitsrechte zu wahren, insbesondere das Recht auf Namensnennung und Werkintegrität. KUNZMEDIA ist berechtigt seine Urheberschaft an den geschaffenen Werken in einer von KUNZMEDIA gewählten Form zu bezeichnen.

 7.7 KUNZMEDIA behält sich das Recht vor, die Produktion anlässlich von Festivals oder Wettbewerben, sowie zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen.

8. Vergütung:

8.1 Im Normalfall erfolgen die von KUNZMEDIA erbrachten Leistungen gemäss einem in der Auftragsbestätigung definierten Pauschalpreis. Dieser Pauschalpreis versteht sich, sofern nicht anders vereinbart, exklusiv Spesen.

8.2 Die in der Auftragsbestätigung festgelegte Vergütung umfasst nicht:

  • vom Auftraggeber gewünschte oder akzeptierte Abweichungen von den in der Auftragsbestätigung festgelegten Rahmenbedingungen
  • soweit diese Abweichungen zusätzliche Kosten verursachen.
  • Kosten, die dem Auftraggeber bei Aufnahmen in seinem Betrieb und/oder bei der Mitwirkung seiner Mitarbeiter/-innen entstehen.



8.3 Die Vergütung für die Leistungen von KUNZMEDIA ist vom Auftraggeber gegen Rechnungslegung wie folgt zu bezahlen:

  • 40 % der gesamten Pauschalsumme bei Auftragserteilung, unter Berücksichtigung einer Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen
  • 60 % der gesamten Pauschalsumme nach Auftragserfüllung und unter Berücksichtigung einer Zahlungsfrist von 20 Kalendertagen.

8.4 Unvorhergesehene Spesen (z.B. für zusätzliches Rekognoszieren o.ä.) müssen ab einem Gesamtbetrag von CHF 300.– vom Auftraggeber schriftlich genehmigt werden, damit KUNZMEDIA diese zusätzlich zum in der Auftragsbestätigung definierten Pauschalpreis verrechnen kann. Spesen ≤ CHF 300.– welche nachweislich dem Erbringen der Leistung von KUNZMEDIA zuträglich und belegbar sind, werden vom Auftraggeber vergütet.

9. Konkurrenzausschluss:

KUNZMEDIA akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte, Hersteller und Anbieter tätig zu werden.

10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Der Erfüllungsort und ausschliessliche Gerichtsstand ist Reinach BL in der Schweiz. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand AGB Januar 2023